Wir möchten unseren Mitglieder ermöglichen auf dem Tweelbäker See vom Boot zu fischen.
Um die Anzahl der Boote kontrollieren zu können geben wir Bootsscheine gegen eine Gebühr von zZ. 5 Euro an unsere Mitglieder aus. Der Bootsschein gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Um einen Bootsschein zu erhalten ist ein formloser Antrag an den Vorstand zu stellen.
Wir verstehen unter Booten: Kanus, Kajaks, Ruderboote uÄ. Schwimmkörper die durch eine bzw. maximal zwei Personen mit Muskelkraft angetrieben werden.
Bootsregeln:
Das Boot ist mit einem Vereinsaufkleber zu kennzeichnen. Es gelten die Bestimmungen des Erlaubnisscheins.
Zusätzlich erlaubt ist:
– Der Einsatz von Ankern, Treibankern, Echoloten
– Schleppen mit maximal 2 Ruten ( Erweiterte Erlaubnis zum Einsatz einer zweiten Spinnrute gem. Fischereischein)
nicht gestattet ist:
– Das Festmachen an/in der Ufervegetation
– Der Einsatz eines Bootes zum „Anfüttern“ (Futterplätze anlegen)
– Die Nutzung von Motoren jeder Art
– Das befahren des Ufers mit KFZ zum Slippen

Wenn ihr andere Dinge auf dem Wasser nutzen oder machen wollt, oder zu den Ge- und Verboten fragen habt, wendet Euch bitte vorher an den Vorstand.