Moin Moin
In diesem Jahr hat es eine Abstimmung zwischen dem SFV Oldenburg und dem FV Wüsting zur „Mitangelerlaubnis“ der jeweils anderen Vereinsmitglieder gegeben.
Alles bleibt beim Alten, dass bedeutet: Wir Wüstinger dürfen:

  • den unteren Hemmelsberger Kanal von der Autobahnbrücke A 29 bis zur Mündung in die Hunte (Stromkante) und
  • die neue Hunte von km 6,5 (Wulfssiel) bis km 10,6 (Holler Siel)

zu den Bestimmungen des SFV Oldenburg befischen. Die Angler haben sich selbstständig über die geltenden Bestimmungen zu informieren.

Die Mitglieder des SFV Oldenburg dürfen:

  • den Hemmelsbäker Kanal von der Autobahnbrücke A 29 bis rauf zum Wehr am Erdbrahmweg (Teilstücke ober- und unterhalb der Halle des Unterhaltungsverbandes)

zu unseren Bestimmungen befischen.

Ein Zeichen für das gute Verhältnis zum Nachbarverein.
Herzlichen Dank an den SFV Oldenburg

rfb