Der Europäische Wels und die Grundeln breiten sich auch bei uns aus. Bitte informiert uns Gewässerwarte, wenn ihr auf der Innenseite des Pumpwerks Wels oder Grundeln feststellt. Auf der Außenseite des Pumpwerks sind bereits einzelne Fänge beider Arten berichtet worden. Fänge beider Arten bitte auf der Fangliste dokumentieren. Bisher gilt für unsere Gewässer das gesetzliche Schonmaß von 50 cm für den Wels. Die abweichende Regelung für unsere Nachbarvereine „jeder Wels ist zu entnehmen und in 10cm Stufung zu melden“ ist eine Sondervereinbarung zwischen bestimmten Vereinen und der zuständigen Behörde. Wir sind daran nicht beteiligt.
rfb