Die Mitgliederversammlung hat in der JHV am 16.03.2023 beschlossen, Stippruten mit innenliegendem Gummizug in die Liste der erlaubten Fanggeräte aufzunehmen. Das Fischen mit Stipprute mit innenliegendem Gummizug ist ab dem 16.03.23 nach den Bestimmungen der Gewässerordnung erlaubt.
Bestimmungen:
Neben einer Stipprute mit Gummizug ist der zeitgleiche Einsatz von weiteren Fried-, Raubfisch-, Spinn- oder Fliegenruten nicht erlaubt.

Die Gewässerordnung wurde entsprechend geändert.
rfb